Begleitetes Fahren ab 17 - im Volksmund: "Führerschein mit 17"

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Mit 16einhalb Jahren können Sie sich zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?

Zunächst einmal mit dem ganz normalen Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Man muss den Wagen nicht umrüsten. Wichtiger Tipp: unbedingt klären, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.
Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind beispielsweise keine Doppelpedale gestattet. Der Beifahrer kann aber etwa einen zusätzlichen Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.
Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L - und zwar ohne die Auflagen.

Was passiert mit 18?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (sprich: sobald man 18 Jahre alt geworden ist) wird die Prüfbescheinigung auf Antrag(!) in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig. Doch hier lauert der Teufel im Detail: Die notwendige Antragstellung könnte in der Freude über die Volljährigkeit womöglich "unter die Räder" kommen, sprich vergessen werden. Das Tückische daran ist: Solange der Antrag auf Streichung der Auflagen nicht bewilligt ist, behalten die Auflagen weiterhin ihre Gültigkeit! Man erkennt die Sachlage ganz einfach daran, ob man noch die Prüfungsbescheinigung oder schon den Führerschein in den Händen hält. Allen Geburtstagskindern sei dringend geraten, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Denn ansonsten könnte man sich großen Ärger, wenn nicht sogar sehr, sehr großen Ärger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln.